Im Bereich des Medizinrechts beraten wir Sie in sämtlichen Fragestellungen, die mit der Ausübung des medizinischen Berufs selbst in Zusammenhang stehen.
Dies bedeutet:
- im Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht (Zulassungsverfahren, Abrechnungsgenehmigungen, Honorarrückforderungen)
- im ärztlichen Berufsrecht (Werbe- und Wettbewerbsrecht, Berufsgerichtliche Verfahren)
- im Arzthaftungsrecht (die Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen wegen ärztlichen Behandlungsfehlern)
Ein Schwerpunkt stellt daneben die Vertragsgestaltung und Abwicklung bei Praxisgründungen, Praxisübernahmen- und abgaben dar, sowie die Kooperation und Versorgungsform im Gesundheitswesen (Gründung von Praxen, MVZ’s, Ärztenetzen).
Wir sind kompetent im ärztlichen Honorarrecht und Vergütungsrecht sowie im Leistungsrecht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Wir wickeln Ihre Streitigkeiten in diesem Bereich in dem Spannungsverhältnis zwischen Versicherungen (auch Beihilfestellen), Ärzten und Patienten zielgerichtet ab.
Wir beraten medizinische Verbände und Vereine.
Wir schlichten in Gesellschafterversammlungen innerärztlicher Kooperationen und beraten diese.