Sowohl im medizinrechtlichen Bereich, als auch im Familien- und Erbrecht, tauchen gesellschaftsrechtliche Fragestellungen auf, wie bspw.:
- BGB-Gesellschaft unter Ehegatten oder Lebenspartnerschaften
- Wahl der passenden Rechtsform für jegliche Art der Kooperation von Ärzten, Apothekern, Psychologen oder sonstigen Freiberuflern
- Gestaltung der Verträge und Auffinden der passenden Gesellschaftsform von Familienbetrieben/Unternehmen
- Klärung der Nachfolge im Familienbetrieb
- Übertragung von Gesellschaftsanteilen
Wir beraten und betreuen insbesondere an Schnittstellen unserer vorgenannten Tätigkeitsschwerpunkte bei:
- der Gestaltung der Gesellschaftsverträge
- Gründung der Personen- und Kapitalgesellschaften
- Haftungsfragen
- Auseinandersetzung der Gesellschaft(er)